Teilnahmebedingungen für das WA

Für alle Veranstaltungen des WA gelten die folgenden Teilnahmebedingungen

§ 1 Grundsatz

Eingeschriebene Gasthörende im Zertifikatsprogramm Weiterbildungsstudium Arbeitswissenschaft zahlen eine Verwaltungspauschale von 50,- Euro für jedes Semester.

 

§ 2 Gebühren für Veranstaltungen

(1) Für den Besuch einer Veranstaltung fallen zusätzliche Gebühren an.

(2) Eine Veranstaltung bis zu einschließlich 10 Unterrichtseinheiten kostet pro Unterrichtseinheit 20 € für eingeschriebene Teilnehmende und 30 € für nicht eingeschriebene Teilnehmende.

(3) Eine Veranstaltung mit mehr als 10 Unterrichtseinheiten kostet pauschal 100,- Euro für eingeschriebene Teilnehmende und 200,- Euro für nicht eingeschriebene Teilnehmende, zzgl. 10,- Euro pro Unterrichtseinheit für alle Teilnehmenden.

(4) Die Gebühr für die Pflichtveranstaltungen des arbeitswissenschaftlichen Grundlagenmoduls beträgt pauschal 50,- Euro pro Veranstaltungstag. Nicht eingeschriebene Teilnehmende zahlen 100,- Euro zusätzlich für die gesamte Veranstaltung.

(5) Ev. Zusatzkosten wie z.B. Raummiete bei Veranstaltungen bei externen Partnerinnen/Partnern, Kosten für Bescheinigungen in Kooperation mit externen Partnerinnen/Partnern sowie Sonderformate wie bspw. Sequenzen oder Onlineveranstaltungen werden separat bei den Veranstaltungen ausgewiesen.

(6) Eine Unterrichtseinheit umfasst 45 Minuten.

(7) Die Kosten pro Veranstaltung sind im Kursprogramm ausgewiesen.

(8) Pausenbewirtung sowie Skripte sind in den Gebühren inkludiert.

 

§ 3 Stornierungsbedingungen

(1) Bei Stornierung einer Veranstaltung durch die Teilnehmerin bzw. den Teilnehmer von weniger als 29 Tagen vor Veranstaltungsbeginn fallen Stornierungskosten an.

(2) Die Gebühren betragen:

  • 28 – 22 Tage vor Veranstaltungsbeginn 30 v.H.,
  • 21 - 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 v.H.,
  • 7 - 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn 70 v.H.
  • und am Tag der Veranstaltung 80 v.H. der regulären Gebühr nach § 2.

(3) Das Institut für interdisziplinäre Arbeitswissenschaft (iAW) kann in folgenden Fällen, ohne Haftung bzw.

Anspruch auf Schadenersatz, Veranstaltungen absagen:

  • wenn 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn die Mindestzahl von Teilnehmenden nicht erreicht ist
  • wenn die Veranstaltungsleitung ausfällt
  • wenn aufgrund behördlicher Anordnung Veranstaltungen nicht stattfinden dürfen

 

§ 4 Inkrafttreten

Die Ordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Verkündungsblatt der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität in Kraft. (16.11.2020)

 

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